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Riester Rentenversicherung ZukunftIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Zukunft. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Die Leistungen der Riester RenteBevor man sich um Riester Rentenversicherung Zukunft
kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Kontraktsgestaltung aus einer
lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, das heißt die
Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit
lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit
Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich schon gezahlter
Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Riester Rente in der Auszahlungin die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann zudem ausgezahlt zu bekommen. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man etwa sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist jedoch so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie somit einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann faktisch mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann auch bereits mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge und Absicherung auszahlen lassen. Das jedoch nur, wenn er bzw. sie seither mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und ehedem früher in Rente gehen will, der kann das tun, gleichwohl wie oben bereits gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer sonach beispielsweise drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt aus diesem Grund einen Abschlag von 10,8%. Er erhält also 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich z.B. genauso aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Fachgrößen genau durchgerechnet werden. Die nachgelagerte Besteuerung der Riester RenteDie Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Riester Rentenversicherung Zukunft gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, das heißt also gleichfalls die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich gleichfalls als Ruheständler bzw. Ruheständlerin nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre das heißt im Detail aus unversteuertem Einkommen, sparen also während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist effektiv, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein reichlicheres Einkommen und damit auch einen mächtigeren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern auf die hohe Kante legen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen. So erhalte ich die Riester Förderung:Wer riestert,
will natürlich gleichwohl in den Genuss der Förderung kommen. Das geht allerdings
nicht automatisch. Zunächst zahlen Sie Ihre in den Riester
Konstrukt ein - normalerweise monatlich - und dann empfangen Sie nach Ablauf des
Jahres Ihre Förderung. Und das geht so: Wie viel muss in eine Riester Rente investiert werden?Um die volle Förderung zu empfangen, müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommnes in den Riester-Konstrukt einzahlen. Diesen Betrag müssen Sie nunächst selbst aufbringen und beziehen dann die Förderung zum Jahreswechsel erstattet. Es ist demgemäß nicht so, dass die behördlichen Zuschüsse automatisch zu Ihren Beiträgen jeden Monat hinzugerechnet werden und den Beitrag entsprechend reduzieren. Erst einmal zahlen Sie die selbst. Wenn Sie dann die jährlichen Zuschüsse beantragen und mindestens die 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester Rente investiert haben, erlangen Sie die Förderung auf Ihr Konto überwiesen. Sie können das Geld dann entweder für die Riester- im nächsten Jahr verwenden oder es anderweitig sinnvoll für später zurücklegen. Sie können es natürlich ebenso ausgeben. In der Verwendung sind Sie frei. Hauptsache Sie zahlen gleichwohl weiterhin 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester Rente, um fürderhin weiterhin die volle Prämie zu erhalten. Es gibt aber einen Mindestsatz, der auf jeden Fall in die Riester Rente eigezahlt werden muss, damit Sie die volle Förderung empfangen können. Dieser sogenannte Sockelbetrag beträgt 60 Euro. Sollte Ihre jährlichen Brutto-Einnamen deswegen so gering sein, dass 4% davon weniger als 60 Euro im Monat wären, müssten Sie trotzdem 60 Euro in die Riester Rente investieren. Sollten Ihre eingezahlten weniger als 4% betragen, dann ergattern Sie die Förderung um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert. Es ist folglich keine Katastrophe, wenn Sie einmal weniger einzahlen, denn das Geld arbeitet ja trotzdem für Sie. Und die Summe, die Sie eingezahlt haben, bleibt ja auch unverändert, da Sie die selbst monatlich leisten, unabhängig von der Höhe des Zuschusses. (c) B&S |
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