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Riester Rentenversicherung Varianten

In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Varianten.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Ändern der Riester-Sparbeiträge

Wer glaubt, dass er lebenslang an einmal vereinbarten zur Riester Rente gebunden ist, der irrt. Denn es ist gleichfalls möglich, seine zur Riester Rente zu ändern. Man kann sie erhöhen, wenn es einem finanziell einmal besser geht oder fürderhin wieder niedriger ansetzen, wenn schwerer Zeiten anbrechen. Man ist also nicht starr an einmal vereinbarte Zahlungen gebunden. In ganz schlechten Zeiten ist es sogar möglich, die auszusetzen. Was man aber bedenken sollte, ist die Tatsache, dass zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung eine bestimmte Summe in den Vertrag eingezahlt werden muss. Wenn man weniger einzahlt, wird die amtliche Förderung entsprechend prozentual gekürzt. Und ebenso die jährliche Steuerersparnis ist natürlich von der Höhe der Riester- abhängig.
Wer die Änderung seiner Riester- erwägt, sollte vorher prüfen, ob das mit Kosten verbunden ist. Denn es gibt , die bei Veränderung der monatlichen eine Gebühr erheben. Am besten prüft man das schon bei Abschluss der Riester-Rente, denn die sind natürlich dazu verpflichtet, ihre Gebühren offenzulegen. Hier lohnt und hilft ein unabhängiger Riester-Vergleich, bei dem Sie diverse miteinander vergleichen.

Wer kann eine Riester Rente ergattern?

Grundsätzlich werden Riester Renten an die ausgezahlt, die einen Riester Renten Kontrakt geschlossen haben. Riester Rentenversicherung Varianten ist dabei ein interessantes Thema, das aber einiger Vorerklärungen bedarf. Grundsätzlich bedeutet riestern, dass man während seiner aktiven Arbeitszeit beträge in die Riester Rente einzahlt und als Rentner bzw. Rentnerin eine Rente ausgezahlt bekommt. Ein Riester Vertrag selbst kann jeder Mensch aus einer privaten Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Fonds bestehen. Riestern kann erst einmal jeder Bundesbürger. Doch nicht jeder Mensch Anspruch auf offizielle Förderung. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es gibt durchaus unseriöse , die gleichfalls Selbstständigen eine Riester Rente als Vorsorgemodell empfehlen. Zwar haben Riester Rente einige Vorteile wie jeder Bürger die offizielle Zertifizierung, gleichwohl einer der größten ist und bleibt der behördliche Zuschuss, der Sparern zusteht. Allerdings nur, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, nämlich Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL), Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige (jeder Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer), Bezieher von Vorruhestandsgeld, geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Seelotsen, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.

Riester Rente im Ausland

EU-Ausländer, die in Deutschland in die Riester Rente eingezahlt haben und ihre Rente lieber außerhalb von Deutschland verbringen möchten, haben nun gleichfalls uneingeschränkten Anspruch auf die volle Riester-Förderung. Mit dieser seit April 2010 geltenden Regelung ist die Riester Rente an europäisches Recht angepasst. Wenn auch erst nach Mahnung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahre 2009.
Die Förderungen durch Riester sind mit der Neuregelung nun nicht mehr an an die deutsche Sozialversicherung und fürderhin nicht mehr an die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gebunden. Sie müssen nämlich nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn man die Riester-Rente im Ausland erhält. Das ist natürlich ebenso für alle Deutschen schön, die ihre Rente lieber auf Mallorco oder ähnlichen sonnigen Gefilden verbringen wollen. Denn genauso für sie gilt, dass Sie Ihre Riester Rente ausgeben können, wo sie wollen.

Die Leistungen der Riester Rente

Bevor man sich um Riester Rentenversicherung Varianten kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Kontraktsgestaltung aus einer lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, nämlich die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich schon gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, das heißt im Detail nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen aber vordem ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sind die monatlichen Rentenzahlungen doch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.

Die Riester Rente in der Auszahlung

in die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann gleichwohl ausgezahlt zu erhalten. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man zum Beispiel sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist gleichwohl so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie sonach einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wirklich mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann ebenso seither mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Das aber nur, wenn er bzw. sie unlängst mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und ehedem früher in Rente gehen will, der kann das tun, allerdings wie oben bereits gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer entsprechend beispielsweise drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt dadurch einen Abschlag von 10,8%. Er erhält deshalb 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich beispielsweise ebenso aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Experten genau durchgerechnet werden.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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