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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Urteile.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Was versteht man unter Grundsicherung?

Wenn es um Riester Rentenversicherung Urteile geht, stößt man bei Recherchen oft auf den Begriff der Grundsicherung. Was ist die Grundsicherung? Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € Brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Ruheständler bzw. Ruheständlerin geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre offiziell auf den Wert des Lebensbedarfs auf.
Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, das heißt also Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und jeder Bundesbürger. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.
Beispiel 1: Sie kriegen 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall empfangen Sie vom Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.
Beispiel 2: Sie empfangen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall empfangen Sie von dem Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird demgemäß mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie jeder Mann und jede Frau vorzeitiger Kündigung des Riester-Kontraktes, lassen sich solche Einbußen doch minimieren.
Beispiel 3: Sie empfangen 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Altersvorsorge und Absicherung = 700 Euro In diesem Fall erwerben Sie keine Zusatzgelder vom Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Altersabsicherung hat sich also auf jeden Fall gelohnt.
Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.
Um private Absicherung weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die jeder Bundesbürger dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Altersvorsorge und Absicherung gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Altersabsicherung ein wichtiges Thema, um das sich jedermann kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Absicherung des Lebensabends haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Absicherung des Lebensabends beginnen, desto kolossaler sind Ihre Gewinne durch Zinsen und staatliche Vergünstigungen wie jeder Bundesbürger bei der Riester Rente.

Die Grundlagen der Riester Rente

Fragen zu Riester Rentenversicherung Urteile gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie von dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie ebenso den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Vorsorge zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, gleichwohl unzweifelhaft zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in offiziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Altersabsicherung, die offiziell unterstützt werden und damit eine staatlich garantierte Sicherheit bieten.

Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Autoritäten sind sich seither lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Altersvorsorge des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Ruheständler bzw. Ruheständlerin aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- unzweifelhaft angelegt worden, wäre konsequentermaßen eine staatliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder unzweifelhaft entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde gleichwohl ehedem immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam zudem genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Pensionär oder Pensionärin auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist gleichwohl durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um zudem als Rentner oder Rentnerin nicht zum Sozialfall zu werden und auf solch gestalteten Weise die eh bereits überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen.

Wohnriester oder Eigenheimrente

Wohnriester und Eigenheimrente sind dieselben Bezeichnungen für ein und dasselbe Produkt. Wohnriester und Riester Rentenversicherung Urteile führen jedoch immer wieder zu Verwirrung. Deshalb hier Antwort auf die Frage, was Wohnriester überhaupt ist. Nach den neuen Wohn-Riester-Bestimmungen können , die in einen Riesterrenten-Vertrag fließen, nun genauso als Eigenmittel für den Immobilienkauf verwendet werden. Die behördlichen Zuschüsse zum Aufbau der Altersabsicherung können direkt zum Abzahlen eines Kredits verwendet werden. Diese neue Option macht Riester noch interessanter. Wer mit einem Riester Abschluss privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen. Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Absicherung des Lebensabends sparen, kriegen 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Wenn der Nachwuchs nach 2008 auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro.
So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro. Geld, das für die Baufinanzierung oft willkommen ist.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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