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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Meinungen.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die nachgelagerte Besteuerung der Riester Rente

Die Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Riester Rentenversicherung Meinungen gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, das heißt also ebenfalls die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich fürderhin als Ruheständler bzw. Ruheständlerin nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre das heißt aus unversteuertem Einkommen, sparen insofern während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist tatsächlich, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein beträchtlicheres Einkommen und damit genauso einen gigantischeren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern für später sparen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen.

Riester Rente - eine Bindung fürs Leben?

Grundsätzlich ist eine Rente immer auf einen langen Zeitraum ausgelegt. Von den ersten Geldern, die Sie ansparen, bis zur letzten Auszahlung. Nur wenn Sie lange genug in eine Riester Rente einzahlen, ist die Chance hoch, dass Sie zudem eine hohe Rente erwerben. Es macht nur wenig Sinn, einen Renten-Vertrag noch in der Ansparphase vorzeitig abzubrechen, weil Sie dann meist nichts davon haben. Die Verzinsung ist noch sehr gering und abzüglich der Bearbeitungs-Umlagen bleibt Ihnen kein tatsächlich großer Gewinn. Was sich allerdings durchaus lohnen kann, ist ein Riester-Anbieterwechsel. Sie können einen Riester Kontrakt jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen und zu einem anderen wechseln. Dabei sollten Sie gleichwohl erst den neuen Vertrag abschließen und dann den alten kündigen, damit Sie Ihrem alten Ihre neue Konstruktsnummer mitteilen können und das bereits angesparte Vermögen auf den neuen Vertrag umgebucht werden kann.
Ein Wechsel zu einem anderen kann sich auf jeden Fall lohnen. Wenn Sie 30 Jahre lang jährlich 1.200 Euro in einen Riester Abschluss einzahlen, macht vordem ein Prozentpunkt Renditeunterschied einen Unterschied von 13.000 Euro am Ende der Laufzeit aus. Darüber hinaus sind die Verwaltungs-Aufschläge bei den andersgearteten Anbietern ebenfalls abwechselnd hoch. Sie sollten jedoch bedenken, dass bei einem Anbieterwechsel erneut Preise anfallen, die bei den meisten Versicherungsprodukten mittlerweile auf fünf Jahre verteilt werden. Bei einem alten Vertrag wurden diese Zuschläge noch auf 10 Jahre verteilt. Wann und ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, lassen Sie konsequentermaßen am besten durch unabhängige Kapazitäten prüfen, die die aktuellen Aufschläge und Renditen für Sie vergleichen.

Was versteht man unter Grundsicherung?

Wenn es um Riester Rentenversicherung Meinungen geht, stößt man bei Recherchen oft auf den Begriff der Grundsicherung. Was ist die Grundsicherung? Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € Brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Ruheständler bzw. Ruheständlerin geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre behördlich auf den Wert des Lebensbedarfs auf.
Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, das heißt also Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und jeder Bürger. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.
Beispiel 1: Sie erlangen 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall erlangen Sie von dem Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.
Beispiel 2: Sie empfangen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall erhalten Sie von dem Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird somit mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie jeder Mann und jede Frau vorzeitiger Kündigung des Riester-Abschlusses, lassen sich solch gestalteten Einbußen allerdings minimieren.
Beispiel 3: Sie bekommen 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Altersvorsorge = 700 Euro In diesem Fall erhalten Sie keine Zusatzgelder von dem Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Altersvorsorge hat sich somit auf jeden Fall gelohnt.
Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.
Um private Absicherung weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die jeder dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Altersvorsorge gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Absicherung des Lebensabends ein wichtiges Thema, um das sich jedermann kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Absicherung des Lebensabends beginnen, desto mächtiger sind Ihre Gewinne durch Zinsen und staatliche Vergünstigungen wie jeder Bürger bei der Riester Rente.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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