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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Ändern der Riester-Sparbeiträge

Wer glaubt, dass er lebenslang an einmal vereinbarten zur Riester Rente gebunden ist, der irrt. Denn es ist genauso möglich, seine zur Riester Rente zu ändern. Man kann sie erhöhen, wenn es einem finanziell einmal besser geht oder ebenso wieder niedriger ansetzen, wenn schwerer Zeiten anbrechen. Man ist das heißt also nicht starr an einmal vereinbarte Zahlungen gebunden. In ganz schlechten Zeiten ist es sogar möglich, die auszusetzen. Was man jedoch bedenken sollte, ist die Tatsache, dass zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung eine bestimmte Summe in den Konstrukt eingezahlt werden muss. Wenn man weniger einzahlt, wird die behördliche Förderung entsprechend prozentual gekürzt. Und auch die jährliche Steuerersparnis ist natürlich von der Höhe der Riester- abhängig.
Wer die Änderung seiner Riester- erwägt, sollte vorher prüfen, ob das mit Aufwände verbunden ist. Denn es gibt , die bei Veränderung der monatlichen eine Gebühr erheben. Am besten prüft man das schon bei Abschluss der Riester-Rente, denn die sind natürlich dazu verpflichtet, ihre Umlagen offenzulegen. Hier lohnt und hilft ein unabhängiger Riester-Vergleich, bei dem Sie diverse miteinander vergleichen.

Die Merkmale einer Riester Rente

Nicht jedes Produkt zur Vorsorge kann ebenfalls ein Riester-Produkt werden. Das dürfen nur ganz bestimmte, die entsprechend zertifiziert sind. Diese Zertifizierung übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - abgekürzt BaFin. Viele haben ehedem von der BaFin gehört, manche noch nicht, ist gleichwohl auch nicht weiter wichtig, Hauptsache, man hat bereits mal von der Riester Rente gehört. Wie sieht nun solch gestalteten Zertifizierung aus?
Zunächst einmal müssen die Produkte eine lebenslange Rente bieten, die monatlich ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen Sie eine anschließende Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr des Riester-Renten-Beziehers bieten. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Möglichkeit einer einmaligen Teilauszahlung in Höhe von 30% Prozent zu Beginn der Verrentung. Wer solch gestalteten Teilauszahlungen haben will, muss nicht befürchten, dass er dann einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzahlen muss. Weiterhin darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden und die eingezahlten sowie die Förderung müssen vom garantiert werden. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, hat ein Produkt die Chance, ein Riester-Produkt zu werden.

Die Leistungen der Riester Rente

Bevor man sich um Riester Rentenversicherung Inhalt kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Kontraktsgestaltung aus einer lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, d.h. die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen allerdings unlängst ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sind die monatlichen Rentenzahlungen allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.

Die Grundlagen der Riester Rente

Fragen zu Riester Rentenversicherung Inhalt gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester, von dem dem sie genauso den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Altersvorsorge und Absicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, zudem tatsächlich zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in behördlichen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Vorsorge, die offiziell unterstützt werden und damit eine amtlich garantierte Sicherheit bieten.

Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Experten sind sich seither lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Vorsorge des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Ruheständler bzw. Ruheständlerin aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- unzweifelhaft angelegt worden, wäre demnach eine behördliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder faktisch entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde aber bereits immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam auch genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Rentner auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist aber durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um fürderhin als Rentner oder Rentnerin nicht zum Sozialfall zu werden und auf eben solche Weise die eh bereits überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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