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Riester Rentenversicherung Generell

In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Generell.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Riester Rente - eine Bindung fürs Leben?

Grundsätzlich ist eine Rente immer auf einen langen Zeitraum ausgelegt. Von den ersten Geldern, die Sie ansparen, bis zur letzten Auszahlung. Nur wenn Sie lange genug in eine Riester Rente einzahlen, ist die Chance hoch, dass Sie zudem eine hohe Rente bekommen. Es macht nur wenig Sinn, einen Renten-Kontrakt noch in der Ansparphase vorzeitig abzubrechen, weil Sie dann meist nichts davon haben. Die Verzinsung ist noch sehr gering und abzüglich der Bearbeitungs-Kosten bleibt Ihnen kein wirklich großer Gewinn. Was sich doch durchaus lohnen kann, ist ein Riester-Anbieterwechsel. Sie können einen Riester Kontrakt jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen und zu einem anderen wechseln. Dabei sollten Sie aber erst den neuen Konstrukt abschließen und dann den alten kündigen, damit Sie Ihrem alten Ihre neue Vertragsnummer mitteilen können und das vordem angesparte Vermögen auf den neuen Abschluss umgebucht werden kann.
Ein Wechsel zu einem anderen kann sich auf jeden Fall lohnen. Wenn Sie 30 Jahre lang jährlich 1.200 Euro in einen Riester Konstrukt einzahlen, macht unlängst ein Prozentpunkt Renditeunterschied einen Unterschied von 13.000 Euro am Ende der Laufzeit aus. Darüber hinaus sind die Verwaltungs-Umlagen bei den variabelen Anbietern ebenfalls abwechselnd hoch. Sie sollten aber bedenken, dass bei einem Anbieterwechsel erneut Gebühren anfallen, die bei den meisten Versicherungsprodukten mittlerweile auf fünf Jahre verteilt werden. Bei einem alten Abschluss wurden diese Abgaben noch auf 10 Jahre verteilt. Wann und ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, lassen Sie konsequentermaßen am besten durch unabhängige Experten prüfen, die die aktuellen Kosten und Renditen für Sie vergleichen.

Riester Banksparpläne

Riestern macht Spaß. Vorallem, weil jeder Bundesbürger die für ihn passende Variante finden kann. jeder die Riester Banksparplan.Bei einem Riester-Banksparplan handelt es sich um einen amtlich geförderten und verzinsten Sparvertrag. Die einem solchen Abschluss stellen zwar keine Abschluss-Kosten oder Provisionen in Rechnung, dafür liegen die mittleren Renditeaussichten auch "nur" bei etwa 3 bis 6 Prozent.
Riester-Banksparpläne bieten eine hohe Sicherheit, sind sehr flexibel und transparent. Auch wenn Sie einen solchen Konstrukt vorzeitig beenden wollen, besteht für Sie kein Verlustrisiko.
Neben der reinen Altersvorsorge und Absicherung bieten sich Riester-Banksparpläne ebenfalls zur Immobilienfinanzierung an.
Riester-Banksparpläne empfehlen sich für Sparer ab 45 Jahren, die Wert auf Sicherheit legen und dafür eine geringere Rendite in Kauf nehmen. Sie empfehlen sich außerdem für Menschen, die noch nicht sicher sind, ob Sie den Abschluss fürderhin bis zur Rente laufen lassen werden, weil Sie das Kapital vielleicht vordem früher brauchen.
Diese Empfehlung ist doch nur eine grobe Einschätzung. Welche Riester-Variante für Sie unumstößlich ideal ist, sollten Sie in einem unabhängigen Riester Rente Vergleich ermitteln.

Wer kann eine Riester Rente bekommen?

Grundsätzlich werden Riester Renten an die ausgezahlt, die einen Riester Renten Kontrakt geschlossen haben. Riester Rentenversicherung Generell ist dabei ein interessantes Thema, das gleichwohl einiger Vorerklärungen bedarf. Grundsätzlich bedeutet riestern, dass man während seiner aktiven Arbeitszeit beträge in die Riester Rente einzahlt und als Ruheständler bzw. Ruheständlerin eine Rente ausgezahlt bekommt. Ein Riester Konstrukt selbst kann jeder Bundesbürger aus einer privaten Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Fonds bestehen. Riestern kann erst einmal jeder Bundesbürger. Doch nicht jeder Anspruch auf offizielle Förderung. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es gibt durchaus unseriöse , die ebenfalls Selbstständigen eine Riester Rente als Vorsorgemodell empfehlen. Zwar haben Riester Rente einige Vorteile wie jeder Bürger die behördliche Zertifizierung, jedoch einer der größten ist und bleibt der behördliche Zuschuss, der Sparern zusteht. Allerdings nur, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, das heißt im Detail Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL), Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige (jeder Mensch Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer), Bezieher von Vorruhestandsgeld, geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Seelotsen, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Absicherung des Lebensabends aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Kontrakt abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Kontrakt erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich zudem an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Vorsorge und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind vordem knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden bereits über 19 Milliarden Euro als Altersvorsorge in Riester investiert, die von dem Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

Die Riester Rente in der Auszahlung

in die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann auch ausgezahlt zu beziehen. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man beispielsweise sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist allerdings so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie sonach einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wahrhaftig mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann auch bereits mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersabsicherung auszahlen lassen. Das allerdings nur, wenn er bzw. sie vordem mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und ehedem früher in Rente gehen will, der kann das tun, doch wie oben vordem gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer dementsprechend etwa drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt demgemäß einen Abschlag von 10,8%. Er erhält dadurch 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich zum Beispiel gleichfalls aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Kapazitäten genau durchgerechnet werden.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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