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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Funktionen.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Absicherung aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Konstrukt abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Abschluss erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Bürger Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Kontrakt einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich auch an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Absicherung des Lebensabends und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind ehedem knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden seither über 19 Milliarden Euro als Altersvorsorge in Riester investiert, die vom Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

Wer kann eine Riester Rente empfangen?

Grundsätzlich werden Riester Renten an die ausgezahlt, die einen Riester Renten Abschluss geschlossen haben. Riester Rentenversicherung Funktionen ist dabei ein interessantes Thema, das allerdings einiger Vorerklärungen bedarf. Grundsätzlich bedeutet riestern, dass man während seiner aktiven Arbeitszeit beträge in die Riester Rente einzahlt und als Rentner bzw. Rentnerin eine Rente ausgezahlt bekommt. Ein Riester Konstrukt selbst kann jeder Mensch aus einer privaten Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Fonds bestehen. Riestern kann erst einmal jeder Bürger. Doch nicht jeder Bürger Anspruch auf amtliche Förderung. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es gibt durchaus unseriöse , die zudem Selbstständigen eine Riester Rente als Vorsorgemodell empfehlen. Zwar haben Riester Rente einige Vorteile wie jeder Mensch die offizielle Zertifizierung, gleichwohl einer der größten ist und bleibt der behördliche Zuschuss, der Sparern zusteht. Allerdings nur, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, das heißt Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL), Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige (jeder Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer), Bezieher von Vorruhestandsgeld, geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Seelotsen, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.

So erhalte ich die Riester Förderung:

Wer riestert, will natürlich auch in den Genuss der Förderung kommen. Das geht gleichwohl nicht automatisch. Zunächst zahlen Sie Ihre in den Riester Kontrakt ein - normalerweise monatlich - und dann erlangen Sie nach Ablauf des Jahres Ihre Förderung. Und das geht so:
Sie kriegen von Ihrer Versicherung jedes Jahr einen Zulagenantrag per Post und wenn Sie Kinder haben gleichwohl einen entsprechenden Zusatzbogen. Überprüfen Sie die Angaben des Antrags, tragen Sie Ihre Steuernummer und Ihr Finanzamt ein und schicken Sie die Unterlagen dann zurück an Ihre Versicherung, die diese direkt an das Bundeszulagenamt weiterleitet. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden Ihre Zulagen anschließend an dem überwiesen. Neuerdings wird der Ablauf mit einem sogenannten "Dauerzulagenantrag" entscheidend vereinfacht. Hierbei füllen Sie den Beantragungsbogen nur einmal aus und Ihr beantragt die Förderung dann jedes Jahr für Sie automatisch.

Die nachgelagerte Besteuerung der Riester Rente

Die Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Riester Rentenversicherung Funktionen gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, das heißt gleichwohl die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich gleichfalls als verdienter Rentner nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre d.h. aus unversteuertem Einkommen, sparen insofern während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist tatsächlich, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein kolossaleres Einkommen und damit gleichfalls einen reichlicheren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern für später sparen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen.

Riester für Ehenpaare

Mit der Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen, vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt. aber was ist z.B. mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie können aufatmen, denn gleichfalls sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier wird konsequentermaßen dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das gilt natürlich auch im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig ist und der Mann zu Hause bleibt und sich beispielsweise um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Aber was ist, wenn der Ehepartner ebenfalls arbeitet, doch als Selbstständiger? Selbstständige sind normalerweise ja von der Förderung ausgeschlossen. In diesem Sonderfall jedoch nicht. Wenn ein Ehepartner angestellt ist und die vollen zahlt, dann kann genauso der selbstständige Ehepartner riestern und erhält ebenfalls die volle Zulage.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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