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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Empfehlungen.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die geförderten Produkte der Riester Rente

Riester Produkte sind staatlich zertifiziert. Das bedeutet, dass nicht jedes Altersvorsorge-Produkt ebenso ein Riester Produkt werden kann. Um für die Riester Rente zugelassen zu werden, müssen die geprüften Produkte bestimmte Kriterien erfüllen. Aus diesem Grund gibt es ebenso nicht unbegrenzt viele verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen der Riester Rente für später vorzusorgen. Derzeit gibt es zurücklegen verschiedenen Riester-Sparmöglichkeiten: Banksparplan, klassische private Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan, sowie die Pensionskasse, den Pensionsfonds und ebenfalls die Direktversicherung. Es ist nämlich durchaus möglich, die Riester Rente ebenfalls im Rahmen einer betrieblichen AltersAbsicherung des Lebensabends abzuschließen. Ob dies Sinn macht, muss gleichwohl stets im Einzelfall geklärt werden, denn wenn die Riester Rente als betriebliche Vorsorge abgeschlossen wird, müssen auf die Auszahlungen der Rente später zur Kranken- und Sozialversicherung gezahlt werden. Hier sollte man also vorher sehr genau prüfen, ob sich die Riester Rente in einem solchen Modell unumstößlich lohnt. Wer eine Riester Rente abschließen will, wendet sich entweder an eine Bank, eine Versicherung oder eine Fondsgesellschaft. Diese drei Institutionen sind derzeit die einzigen, die eine Riester Rente anbieten. Der Grund, warum es nicht viel mehr Anbieter gibt, liegt ebenfalls in der Zertifizierung. Nur so kann faktisch sichergestellt werden, dass die angebotenen Riester-Produkte ebenfalls unzweifelhaft den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Riester oder Rürup

Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sind Möglichkeiten, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Und beide Formen werden amtlich gefödert. Bei der Riester Rente findet diese Förderung mit Zulagen und Steuererstattungen statt, bei Rürup nur mit Steuererstattungen. Denn die , die in diese privaten Altersvorsorge-Formen fließen, können als Vorsorgeausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ein großer Unterschied zwischen den beiden Altersvorsorge-Formen besteht darin, dass nicht jeder Mann und jede Frau riestern, allerdings jeder Bürger rürupen kann. Die Rürup Rente steht für jeden offen und kann von jedem genutzt werden. Die Riester Rente nicht. Welche Absicherung des Lebensabends nun in den einzelnen Fällen unumstößlich ratsam ist, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Denn eine gute private Altersabsicherung richtet sich stets nach den persönlichen Lebensumständen. Auf jeden Fall sind beide Formen es wert, sich mit Ihnen zu beschäftigen, denn ohne private Altersabsicherung sieht es für die meisten heute schlecht aus. Wer nicht so früh wie möglich anfängt, sich ein privates Zusatzvermögen aufzubauen, der wird es im Alter nicht leicht haben. Denn ob die gesetzliiche Rente ausreichen wird, ist fraglich. Deshalb interessieren sich auch immer mehr Menschen für Riester oder Rürup oder gleichwohl für Riester Rentenversicherung Empfehlungen. Auf jeden Fall ist es ehedem mal gut, sich ausgiebig zu informieren.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch staatliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riester Rentenversicherung Empfehlungen zwar nur bedingt zu tun, ist doch zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält aus diesem Grund 793 Euro pro Jahr an behördlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu beziehen, muss gleichwohl eine Mindessumme in den Riester-Kontrakt eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem faktischen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun gleichwohl nicht so, dass diese 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge erwerben Sie ja in Form der offiziellen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind unumstößlich Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie demgemäß 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erlangen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie deshalb nur knapp über 30 Euro jeden Monat faktisch aufbringen müssen. Zur staatlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, ergattern Sie, je nach Situation, gleichwohl noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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