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Riester Rentenversicherung BedingungenIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Bedingungen. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Die Grundlagen der Riester RenteFragen zu Riester Rentenversicherung Bedingungen gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie von dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie auch den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Altersvorsorge und Absicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, ebenso wahrhaftig zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in offiziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Altersabsicherung, die amtlich unterstützt werden und damit eine amtlich garantierte Sicherheit bieten. Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Spezialisten sind sich unlängst lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Absicherung des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Ruheständler aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- tatsächlich angelegt worden, wäre sonach eine behördliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder faktisch entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde allerdings unlängst immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam gleichfalls genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Rentner bzw. Rentnerin auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist aber durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um zudem als Ruheständler nicht zum Sozialfall zu werden und auf derartige Weise die eh schon überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen. Die Riester Rente in der Auszahlungin die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann auch ausgezahlt zu erwerben. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man z.B. sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist doch so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie infolgedessen einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wahrhaftig mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann fürderhin ehedem mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Das gleichwohl nur, wenn er bzw. sie ehedem mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und seither früher in Rente gehen will, der kann das tun, allerdings wie oben schon gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer aus diesem Grund zum Beispiel drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt aus diesem Grund einen Abschlag von 10,8%. Er erhält infolgedessen 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich beispielsweise ebenso aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Spezialisten genau durchgerechnet werden. Riester für EhenpaareMit der
Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen,
vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt.
jedoch was ist beispielsweise mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie
können aufatmen, denn ebenfalls sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst
nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter
Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier
wird dementsprechend dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das
gilt natürlich gleichfalls im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig
ist und der Mann zu Hause bleibt und sich zum Beispiel um die Kinder und den Haushalt
kümmert. (c) B&S |
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