Willkommen bei riester-rentenversicherung.riester24.com
Ihr Infoportal zum Thema Riester Rentenversicherung

 

Home

Riester Rentenversicherung Formen

Riester Rentenversicherung Entstehung

Riester Rentenversicherung Inhalt

Riester Rentenversicherung Empfehlungen

Riester Rentenversicherung Presse

Riester Rentenversicherung Gestern

Riester Rentenversicherung Definition

Riester Rentenversicherung Zukunft

Riester Rentenversicherung Pakete

Riester Rentenversicherung Infos

Riester Rentenversicherung Vorbehalte

Riester Rentenversicherung Erwartungen

Riester Rentenversicherung Hinweise

Riester Rentenversicherung Generell

Riester Rentenversicherung Grundlagen

Riester Rentenversicherung Freunde

Riester Rentenversicherung Variationen

Riester Rentenversicherung Trends

Riester Rentenversicherung Kommentare

Riester Rentenversicherung Geschichte

Riester Rentenversicherung Live

Riester Rentenversicherung Bedingungen

Riester Rentenversicherung Rechner

Riester Rentenversicherung Meinungen

Riester Rentenversicherung Varianten

Riester Rentenversicherung Wahrheit

Riester Rentenversicherung Urteile

Riester Rentenversicherung Funktionen

Riester Rentenversicherung Debatte

Riester Rentenversicherung Hotlines

Riester Rentenversicherung Liste

Riester Rentenversicherung Bedingungen

In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rentenversicherung Bedingungen.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die Grundlagen der Riester Rente

Fragen zu Riester Rentenversicherung Bedingungen gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie von dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie auch den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Altersvorsorge und Absicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, ebenso wahrhaftig zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in offiziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Altersabsicherung, die amtlich unterstützt werden und damit eine amtlich garantierte Sicherheit bieten.

Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Spezialisten sind sich unlängst lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Absicherung des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Ruheständler aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- tatsächlich angelegt worden, wäre sonach eine behördliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder faktisch entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde allerdings unlängst immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam gleichfalls genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Rentner bzw. Rentnerin auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist aber durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um zudem als Ruheständler nicht zum Sozialfall zu werden und auf derartige Weise die eh schon überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen.

Die Riester Rente in der Auszahlung

in die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann auch ausgezahlt zu erwerben. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man z.B. sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist doch so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie infolgedessen einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wahrhaftig mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann fürderhin ehedem mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Das gleichwohl nur, wenn er bzw. sie ehedem mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und seither früher in Rente gehen will, der kann das tun, allerdings wie oben schon gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer aus diesem Grund zum Beispiel drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt aus diesem Grund einen Abschlag von 10,8%. Er erhält infolgedessen 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich beispielsweise ebenso aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Spezialisten genau durchgerechnet werden.

Riester für Ehenpaare

Mit der Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen, vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt. jedoch was ist beispielsweise mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie können aufatmen, denn ebenfalls sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier wird dementsprechend dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das gilt natürlich gleichfalls im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig ist und der Mann zu Hause bleibt und sich zum Beispiel um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Aber was ist, wenn der Ehepartner ebenfalls arbeitet, allerdings als Selbstständiger? Selbstständige sind normalerweise ja von der Förderung ausgeschlossen. In diesem Sonderfall gleichwohl nicht. Wenn ein Ehepartner angestellt ist und die vollen zahlt, dann kann gleichwohl der selbstständige Ehepartner riestern und erhält ebenfalls die volle Zulage.

(c) B&S

Hannoversche Leben


Riestermeister